 Das  BilMoG ist das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechtes. Es tritt für  Bilanzen ab 01.01.2010 verpflichtend in Kraft. Ziel ist eine Annäherung  des deutschen Bilanzrechts an internationale Bilanzierungsregeln  (IFRS). Dadurch wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im  handelsrechtlichen Jahresabschluss realistischer dargestellt. Gerade im Bereich der betrieblichen  Altersversorgung (bAV) kommt es in der Handelsbilanz bei der Bewertung  von Pensionsverpflichtungen zu erheblichen Änderungen. Das bedeutet,  dass auch Pensionsrückstellungen betroffen sind.
Das  BilMoG ist das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechtes. Es tritt für  Bilanzen ab 01.01.2010 verpflichtend in Kraft. Ziel ist eine Annäherung  des deutschen Bilanzrechts an internationale Bilanzierungsregeln  (IFRS). Dadurch wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im  handelsrechtlichen Jahresabschluss realistischer dargestellt. Gerade im Bereich der betrieblichen  Altersversorgung (bAV) kommt es in der Handelsbilanz bei der Bewertung  von Pensionsverpflichtungen zu erheblichen Änderungen. Das bedeutet,  dass auch Pensionsrückstellungen betroffen sind.
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