Um für Sie tätig zu werden, benötigen wir von Ihnen einen Maklervertrag und eine Maklervollmacht.
Der Maklervertrag
Im Innenverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler ist der Maklerauftrag rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit. Dort sind Pflichten, Rechte und die weitere Grundlagen für beide Seiten verbindlich geregelt.
Die Maklervollmacht
Im Außenverhältnis können wir den Versicherungsgesellschaften mit der Maklervollmacht die von Ihnen gewünschte rechtmäßige Vertretung belegen und so Auskunft über Ihre Verträge erhalten und nach ausdrücklicher Rücksprache mit Ihnen auch Änderungen beantragen.
Wünschen Sie unsere Betreuung nur für ganz bestimmte Verträge bzw. Bereiche, lassen sich Maklerauftrag und Maklervollmacht natürlich auch einschränken.
Der Maklervertrag ist für Sie kostenlos - unsere Vergütung erhalten wir ausschließlich von den Versicherern!