Das BilMoG ist das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechtes. Es tritt für Bilanzen ab 01.01.2010 verpflichtend in Kraft. Ziel ist eine Annäherung des deutschen Bilanzrechts an internationale Bilanzierungsregeln (IFRS). Dadurch wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im handelsrechtlichen Jahresabschluss realistischer dargestellt. Gerade im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) kommt es in der Handelsbilanz bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen zu erheblichen Änderungen. Das bedeutet, dass auch Pensionsrückstellungen betroffen sind.
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